Druckerhersteller von Europäischem Gerichtshof vorerst entlastet
Der 24.11.2011 brachte den Herstellern von Druckern eine gute Nachricht. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es keine weiteren Prüfungen über eventuelle wettbewerbsrechtliche Verstöße geben wird. Die streitenden Parteien waren die EU Kommission und die EFIM gewesen. Hinter dem Kürzel EFIM (European Federation of Ink and Ink Cartridge Manufakturers) versteckt sich der Europäische Verband der Hersteller von kompatiblen Tintenpatronen.
Darum geht es in der Klage
Der Streit war beim Europäischen Gerichtshof unter dem Aktenzeichen T-296/09 anhängig gewesen. Ausgelöst worden war der Rechtsstreit durch Lexmark, Epson, HP und Canon. Die Klage richtete sich gegen die EU-Kommission selbst, die 2009 entschieden hatte, der Bitte der EFIM zu einer Untersuchung von Wettbewerbsverstößen nicht nachzugeben. Die Hersteller von alternativen Tintenpatronen fühlen sich durch die Vorgehensweise der Druckerhersteller behindert, die ihr Patronen ständig komplizierter machen und sowohl Produzenten wie KMP als auch den Recyclern immer wieder mit Patentrechtsstreitigkeiten das Leben schwer machen.
Eine Trendwende zeichnet sich ab
Der Beschluss des Europäischen Gerichtshofs weist die Entscheidung über die Durchführung einer Untersuchung an die EU Kommission zurück. Die EU Kommission hat nun auch die Möglichkeit, diese Streitigkeiten zur Schlichtung an nationale Behörden zu übergeben. Möglich wäre das mit dem Verweis auf eine fehlende Bedeutung für den innergemeinschaftlichen Wettbewerb. Damit scheint sich bei der Rechtssprechung zum Wettbewerbsrecht beim Europäischen Gerichtshof eine Trendwende abzuzeichnen, da sie fast völlig entgegengesetzt zu bisherigen Urteilen ist.
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