Samsung erwirkt Verkaufsverbot für Toner-Klone deutscher Händler

Dass Tonernachbauten (Toner-Klone, Newbuild-Toner) den Herstellern der Originaltoner ein Dorn im Auge sind, ist inzwischen hinlänglich bekannt. An vielen Stellen ist der Zorn auch berechtigt, denn einige der Produzenten der Billignachbauten scheuen zu Gunsten ihrer niedrigen Preise auch vor Verletzungen des Patentrechts nicht zurück. Dagegen ging nun Samsung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor.

 

Landgericht München straft sieben Anbieter ab

Samsung hat ursprünglich beim Landgericht München Klagen gegen insgesamt sieben Händler von patentrechtsverletzenden Nachbauten von Samsung-Tonerkartuschen eingereicht. Gegen alle sieben wurden am 22. und 26. November 2011 Einstweilige Verfügungen erlassen, die ein vorläufiges Verbot des Verkaufs beinhalten. Betroffen sind Nachbauten der Toner für den s/w-Laser Samsung ML-1660 sowie die Farblaserdrucker der Reihen Samsung CLP-610 und Samsung CLP-620.

Ergangen sind diese Verfügungen unter folgenden Aktenzeichen:

  • 7 O 24910/13
  • 7 O 25578/13
  • 7 O 25579/13
  • 7 O 25580/13
  • 7 O 25500/13
  • 7 O 25501/13
  • 7 O 25502/13

 

Betroffen von den Verfügungen sind die europäischen Patente mit den Registriernummern EP 1 975 744 sowie EP 2 357 537. Noch haben die Beklagten die Chance, gegen diese Verfügungen Widerspruch einzulegen.

 

Samsung legte mit weiteren Klagen nach

Dass sich Samsung nunmehr dem harten Vorgehen der Konkurrenz gegen Patentrechtsverstöße anschließt, zeigt das Unternehmen dadurch, dass bereits am 25. und 26. November 2013 mit weiteren Klagen nachgelegt wurde. Aktuell soll es sich laut unseren Informationen um 7 Händler handeln, dessen Namen uns auch bekannt sind. Dabei sind auch die aktuell größten Online Shops von kompatiblen Tonerkartuschen und ein ebay Händler. Natürlich sind wir davon nicht betroffen, da wir nur recycelte Rebuilt-Toner aus deutscher Herstellung verkaufen.

Von diesen Klagen betroffen sind die europäischen Patente

  • EP 2 256 559
  • EP 2 325 701
  • EP 1 975 744

 

Sie beziehen sich auf die verwendete Technik der Toner für die Reihen Samsung CLP-610 und CLP-620 sowie auf die Toner für die Modelle Samsung CLP-310, CLP-320 und Samsung CLP-360.

Samsung verbindet mit diesen Klagen das Ziel, das eigene geistige Eigentum zu schützen und den Verkauf von Originaltonern nicht zu gefährden. Die Klagen kommen nun auch den Händlern zugute, die rechtskonform hergestellte Recycling-Toner auf den Markt bringen. Auch die rechtsbewusst tätigen Wiederaufbereiter profitieren von der neuerdings strengen Linie bei Samsung. Die ganze Branche wartet schon seit Jahren auf eine solche Reaktion eines großen Druckerherstellers. Das nun endlich einmal reagiert wird, freut nicht nur uns besonders.

 

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