Canon sorgt für Alpträume bei Alternativanbietern von Toner

Der neueste Schlag von Canon über die Verletzung von Patentrechten richtet sich gleich gegen mehrere Dutzend von Drittanbietern für Druckerzubehör und Verbrauchsmaterial. Die Canon Incorporated hat zusammen mit ihren Tochtergesellschaften Canon Virginia und Canon USA beim Bezirksgericht New York Süd am 23. Januar 2012 erneut eine Klage eingereicht. Diese Mal mit betroffen ist auch die Clover Holding nebst einigen ihrer Tochterunternehmen.

 

Parallel dazu wurde von Canon auch die Internationale Handelskommission der Vereinigten Staaten angerufen. Dort wurde gefordert, dass eine 337-Untersuchung stattfinden soll. Darin geht es um die Prüfung von weltweit unterstellten Verletzungen der Patente, die sich im Besitz von Canon befinden. Auch dort gehört die Clover Holding zu denjenigen, die am stärksten davon betroffen sind.

 

Gestritten wird um eine Kupplung, die eine Drehung der Trommel bewirkt

Umstritten sind bei den aktuellen Auseinandersetzungen die US-Patente mit den Nummern 6.128.454 und 5.903.803, die kurz auch als 454er und 803er Patente bezeichnet werden. Sie beziehen sich auf eine Prismen-Technologie, die in den Bildtrommeln der Laserdrucker von Canon zur Anwendung kommt. Konkret geht es um eine Kupplung, die eine Drehung der Trommel bewirkt und auch dafür sorgt, dass die Tonerkartuschen besonders leicht ausgewechselt werden können. Auch ist diese Technologie dafür verantwortlich, während des Druckvorgangs die Drehung der Trommel mit dem Antrieb zum Transport des Papiers zu synchronisieren. Gleichzeitig verhindert sie ein Rutschen der Trommel im Canon Laserdrucker.

Bereits in Jahr 2012 hatte es wegen dieser Technik gerichtliche Auseinandersetzungen gegeben. Sie waren sowohl vor dem Bundesgericht von New York als auch der Internationalen Handelskommission ITC gegen Ninestar und zehn seiner Vertriebspartner eingereicht worden.

 

Canon prescht wieder mal vor

Canon zählt ohne Zweifel zu den bedeutendsten Anbietern von Druckern und Kopierern und legt logischerweise großen Wert darauf, die Konkurrenz bei der Lieferung von alternativem Zubehör und Verbrauchsmaterial aus dem Feld zu schlagen. Kurios ist in dem Zusammenhang nur, dass sich Canon selbst ebenfalls als alternativer Anbieter betätigt und zum Beispiel Toner anbietet, die sich auch in den Laserjets von HP verwenden lassen. Doch genau da kommen von Haus aus ebenfalls die genannten Canon-Patente zum Einsatz.

 

Und man geht davon aus, dass beides zusammengenommen etwa die Hälfte der weltweit abgesetzten Tonerkartuschen für Laserdrucker ausmacht. Wenn Canon mit dem aktuell eingeleiteten Verfahren Erfolg hätte, würde das den Tonermarkt auf Dauer spürbar verändern. Wie wahrscheinlich das ist, zeigt der frühere Ninestar-Fall, in dem es nach einem eher symbolischen Widerstand sehr schnell zu einer Einigung mit einem Einfuhrverbot von Trommeln und Tonerkartuschen mit den umstrittenen Technologien kam.

 

Umstrittene Technologien in Tonerkartuschen und Trommeln

Das scheint Canon jetzt dazu zu ermutigen, auch gegen andere Drittlieferanten wie die Clover Holding vorzugehen, die in ihren Kartuschen und Trommeln Technologien verwenden, bei denen eine Verletzung der Patentrechte von Canon befürchtet werden muss. Allein bei der Clover Holding geht es um einen Jahresumsatz von rund einer Milliarde Dollar. Dieser wird unter Anderem dadurch erzielt, dass die Holding mit zahlreichen Großhändlern wie OfficeMax, Office Depot und Staples zusammen arbeitet.

 

Wenn die von der aktuellen gerichtlichen Auseinandersetzung mit Canon betroffenen Unternehmen ebenso schnell kapitulieren wie Ninestar, dann kann Canon zusammen mit dem Kooperationspartner HP entscheidende Marktanteile zurück gewinnen. Dieses Ziel wird auch daran deutlich, dass Canon bei der ITC ein generelles Einfuhrverbot für die betroffenen Trommeln und Tonerkartuschen beantragt hat. Dieses Begehren wurde von zahlreichen Fakten und Beispielen untermauert.

 

Der Startschuss für gewaltige Veränderungen auf dem Druckerzubehörmarkt?

Insider gehen aktuell davon aus, dass sich die Drittanbieter zuerst einmal entspannt zurück lehnen werden, denn die umstrittene Antriebstechnik wird bereits seit langer Zeit nur über eine geringe Zahl von Anbietern bezogen. Von diesen wird der Prozess sehr genau beobachtet, denn sie befürchten, jederzeit selbst in den Fokus geraten zu können. Das trifft auch auf die Anbieter der Druckerpatronen und Kartuschen für HP Drucker inklusive der Big-Box-Varianten zu. Sie dürften erst dann richtig nervös werden, wenn sie selbst Post von den Canon-Anwälten bekommen. Im Moment wird befürchtet, dass dies nur der Startschuss für gewaltige Veränderungen auf dem Zubehörmarkt für Drucker sein wird.

 

 

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