Brother klagt gegen Aster Graphics wegen Etikettenbändern für P-Touch-Systeme
Chi Kin Wong, der Inhaber von CW Media Pro, ist schon der Dritte, gegen den Brother wegen Verletzungen der Patentrechte beim Verbrauchsmaterial für seine P-Touch-Etikettendrucker klagt. Die erste Klage richtete sich gegen Aster Graphics und LD Products. Bei der zweiten Klage wurden die alternativen Produkte von Sophia Global sowie Nextag und die Kooperationspartner ins Visier genommen.
Die in der dritten Klage betroffenen Patente
Die neuerliche Klage ist von Brother am 5. März 2013 vor dem Bezirksgericht Delaware eingereicht worden. CW Media Pro wird vorgeworfen, die Patentrechte von Brother bei kompatiblen Farbbandkassetten für die Etikettendrucker der Brother P-Touch-Reihe zu verletzen. Konkret geht es um die amerikanischen Patente mit folgenden Registriernummern:
- 6.116.796
- 5.964.539
- 5.653.542
Bei der Klage gegen Aster Graphics waren noch zwei weitere Patentnummern genannt worden. Betroffen davon ist eine lange Liste von Druckerzubehör für die P-Touch-Systeme. Allein bei der aktuellen Beschwerde gegen CW Media Pro umfasst sie mehrere Seiten. Brother verlangt von CW Media Pro einen angemessenen Schadenersatz sowie eine Lizenzgebühr.Außerdem soll das beklagte Unternehmen die Kosten für die Anwälte und die Gerichtskosten bezahlen sowie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.
Der aktuelle Stand bei den ersten beiden Klagen
Patentrechtliche Klagen ziehen sich erfahrungsgemäß sehr in die Länge. Beim Verfahren gegen Aster Graphics wurde jetzt die Frist für die Stellungnahme der Beklagten bis zum 22. April 2013 verlängert. Aster Graphics und LD Products werden von einer Anwaltskanzlei vertreten. Das untermauert die Annahme, dass Aster Graphics der Hersteller der umstrittenen Verbrauchsmaterialien für die P-Touch-Systeme und die anderen beklagten Unternehmen die Handelspartner waren. Das würde bedeuten, dass Aster Graphics eventuell auch diese entschädigen müsste.
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