Dokumentenechtheit bei Refill und Rebuilt-Toner
Dokumentenechtheit bei unseren wiederbefüllten Tonerkartuschen
Unter Dokumentenechtheit versteht man eine Eigenschaft von Schreibmedien wie Toner, Tinte und Druckerpatronen, die in einigen Bereichen gefordert wird, unter anderem in der Dienstordnung für Notarinnen und Notare. Materialien, die Dokumentenecht sind, müssen einige messbare Kriterien erfüllen. Dazu gehören unter anderem:
- Wischbeständigkeit: Der Ausdruck muss sehr schnell trocken sein
- Radierbarkeit: Man darf den Ausdruck nicht im Nachhinein korrigieren können.
- Entfernbarkeit: Die gedruckten Texte dürfen sich nicht ohne Spuren entfernen lassen
- Lichtechtheit: Die Drucke dürfen nur innerhalb eines bestimmten Rahmens verblassen.
- Wasserfestigkeit: Wenn die Drucke mit Wasser in Berührung kommen, darf die Schrift nur so verlaufen, dass die Schriftlinien noch sichtbar bleiben.
Die entsprechenden Prüfkriterien sind in der Norm mit dem Namen ISO 12757-2 festgehalten.
Eine Prüfung und Zertifizierung der Dokumentenechtheit muss immer im Zusammenhang mit Druckertyp, Papier und Patrone stattfinden. Nur für eine Kombination die so festgelegt wurde und nachvollziehbar ist, kann auch ein Zertifikat ausgestellt werden.
Kommt es zu Veränderungen an einem der drei Materialien, dann kann die Dokumentenechtheit nicht mehr gewährleistet werden, auch wenn es sich um technische Verbesserungen handelt. Da eigentlich jeder Hersteller versucht, seine Produkte andauernd zu verbessern und auch an den Markt anzupassen, sind solche Zertifikate meistens schon nach recht kurzer Zeit nicht mehr nachvollziehbar und deshalb auch überholt.
Für unseren Rebuilt-Tonerkartuschen Hersteller kommt noch eine weitere Schwierigkeit mit dazu. Er benötigt für die Prüfung und Zertifizierung unserer Kartuschen auch die Genehmigung der Hersteller von Drucker und Papier. Da er mit den Druckerherstellern praktisch im direkten Wettbewerb steht ist es unwahrscheinlich, dass eine entsprechende Genehmigung je erteilt werden wird. Für unseren Toner-Recycler ist eine Zertifizierung also eigentlich so gut wie unmöglich.
Was wir allerdings versichern können, ist Folgendes: Die DIN-33870 schreibt vor, dass die Widerstandsfähigkeit der auf dem Papier fixierten Tonerschicht gegenüber mechanischen Beanspruchungen muss der entsprechen, die mit der Originalpatrone auf dem Originalgerät erzeugt wurde. Nach dieser DIN richten wir uns bei der Herstellung unserer Rebuilt-Toner stets.
Unser Tonerhersteller bestätigt zudem, dass die Tonerpatronen die Kriterien erfüllen, die für die Dokumentenechtheit erforderlich sind. In den Bereichen Schwärzung, Helligkeit, Tonerhaftung und Abriebfestigkeit lassen unsere Tonerkartuschen keine Zweifel zu. Entsprechende Testverfahren wie die Falzprüfung, visuelle Prüfungen via Klebebandprüfung und derlei mehr wurden erfolgreich nach den Anforderungen der DIN-33870 absolviert.
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